Strahlkraft der Bensberger Schloßstraße stärken – Extra-Satzung – Umsetzung vertagt!

Der Gestaltungsleitfaden beinhaltet Gestaltungsempfehlungen für Gebäude, Geschäfte, Schaufenster, Werbeanlagen, Warenauslagen, Vordächer, Markisen und für Möblierung und Standorte der Außengastronomie aufzeigt. Foto HN

Gestaltungsleitfaden

Planung erst ab 2024

 

Siehe  aktuelle Meldung im KStA/BLZ 15.8.2023

zum Ergebnis der Sitzung am 10. August!

 

Archiv-Meldung:

Zur Erarbeitung der Satzung beabsichtigt die Verwaltung einen Beteiligungsprozess

unter Einbeziehung von Händlerschaft, Gastronomie und Politik.

Ein einheitliches, harmonisches, stimmiges und ansprechendes Straßen- und Einzelhandelsbild soll zukünftig die Strahlkraft der Bensberger Schloßstraße stärken,  so heißt es in einer Pressemeldung der Stadt Bergisch Gladbach vom 24. Juli 2023. Möglich werden könnte die – angedachte Strahlkraft – durch eine Gebietszusatzsatzung, die die Gestaltung verschiedener Sondernutzungen im Straßenraum regelt. Dabei ist es sinnvoll, die Akteurinnen und Akteure vor Ort in den Prozess der Erstellung einer solchen Satzung einzubeziehen. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung dem zuständigen Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA), in seiner Sitzung am 10. August 2023 eine vorbereitende Beteiligung der Schlüsselakteure zu beschließen.

 

Seit Juni 2021 existiert bereits ein Gestaltungsleitfaden für die Schloßstraße, der den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Händlerinnen und Händlern Gestaltungsempfehlungen für Gebäude, Geschäfte, Schaufenster, Werbeanlagen, Warenauslagen, Vordächer, Markisen und für Möblierung und Standorte der Außengastronomie aufzeigt. Das Ziel des Leitfadens ist es, ein ausgewogenes und gestalterisch ansprechendes Bild der Straße zu erzeugen. Die Empfehlungen lehnen sich an die zukünftige Gestaltung der Schloßstraße nach dem derzeit stattfindenden Umbau an.

Alle Infos zum Gestaltungsleitfaden sowie ein Download-Link der Broschüre gibt es unter https://www.bergischgladbach.de//glf-schlossstrasse.aspx.

 

Author: Helga Niekammer

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