– Ver.di  vor dem OVG gescheitert –

Verkaufsoffener Sonntag am 3. April 2022

in Bensberg und Bergisch Gladbach

 

Frühlingsfest Bensberg (Archivfoto) HN

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Bürgermeister Stein begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „Die Corona-Krise hält uns seit zwei Jahren in ihrem Bann. Und  vor allem die Händlerinnen und Händler im Stadtgebiet haben durch die Lockdowns und Einschränkungen stark gelitten. Die Sonntagsöffnungen können deshalb einen wichtigen Beitrag leisten, um die grundsätzlich gesunde Struktur des Einzelhandels in unserer Stadt zu unterstützen und zu erhalten.“ Der verkaufsoffene Sonntag am 3. April 2022, den der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. Februar gemeinsam mit zehn weiteren Terminen im Stadtgebiet beschlossen hatte, kannnun rechtlich abgesichert stattfinden – nachdem die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mit ihrem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gescheitert ist. Anlässlich des Frühlingsfestes „Klimaris“ sollen die Geschäfte in der Stadtmitte an diesem Tag von 13 bis 18 Uhr öffnen. Der Eilantrag und das gleichzeitig angestrebte Klageverfahren sollten nach dem Willen der Gewerkschaft die vier beschlossenen Termine in der Stadtmitte verhindern, die neben dem Frühlingsfest auch das Stadt- und Kulturfest, den Martinsmarkt und einen Adventssonntag während des Weihnachtsmarktes betreffen.

Foto – Rathaus Bergisch Gladbach HN

Die Gewerkschaft hatte in ihrer Antragsbegründung argumentiert, dass nicht die Feste, sondern die Ladenöffnung

der Publikumsmagnet sei und den überwiegenden Anteil der Besucherinnen und

Besucher in die Innenstadt locke. Dem konnte das Gericht nicht folgen und wies den

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 1. April ab. Die

städtische Rechtsabteilung hatte in ihrer Erwiderung detailliert erläutert, dass an den

betreffenden Tagen die Veranstaltung ‒ und nicht die Verkaufsstellenöffnung ‒ das

öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Dem nun veröffentlichten Beschluss des

OVG folgt noch ein Hauptsacheverfahren, das über die Rechtmäßigkeit aller in 2022 in

der Stadtmitte anstehenden Termine entscheiden wird. „Die Chancen stehen nach dem

Beschluss von heute gut, dass das Gericht auch hier unseren Argumenten folgt“, so

Bürgermeister Frank Stein.

Rechtsgrundlage für die Genehmigung der elf verkaufsoffenen Sonntage im gesamten

Stadtgebiet ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von

Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen“.

 

Author: Helga Niekammer

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