Hundesteuer: „Dauerbescheide“ erstmals zu Beginn des Jahres verschickt!

Erste Hundesteuerrate vom 1. März 2024 wurde fällig

Hundesteuer sollte bis 16. April gezahlt werden, um Mahnungen zu vermeiden.

Presssemeldung der Stadt vom 3. April 2024

Die Stadt Bergisch Gladbach verschickte bislang zu Beginn eines jeden Jahres mehr als 5.000 Bescheide über die Erhebung von Hundesteuern – die meisten dieser Bescheide mit über vielen Jahren unveränderten Inhalten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Hundesteuerbescheide auf Dauerbescheide.

Ein gesonderter Bescheid wird deshalb nur noch bei Änderungen erstellt.

Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 für die Hundesteuern verschickt, aus diesem Grund erhielten die aktuellen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Januar dieses Jahres keine Bescheide mehr.

Die erste Rate wurde zum 1. März fällig – Bisher noch nicht gezahlte Hundesteuern sollten bis Dienstag, den 16. April gezahlt werden, um Mahnungen zu vermeiden.

Alle weiteren Informationen – städtische Webseite unter dem Stichwort:

Hundesteuer. Fragen zum Thema Hundehaltung und Hundesteuer allgemein auch unter https://www.bergischgladbach.de/faq-hundehaltung.aspx

Fotos: Helga Niekammer

Author: Helga Niekammer

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